Reguläres DURC auch bei kleinen Schuldbeträgen
Das DURC wird ausgestellt, auch wenn auf der Position des Unternehmens bzw. des Selbständigen, ein kleiner Schuldbetrag von maximal 150,00 Euro aufscheint.
Buchhaltung und Steuerberatung
Das DURC wird ausgestellt, auch wenn auf der Position des Unternehmens bzw. des Selbständigen, ein kleiner Schuldbetrag von maximal 150,00 Euro aufscheint.
Bargeldzahlungen sind nur mehr unter 1.000,00 Euro erlaubt: Die Monti-Verordnung (Art. 12 DL Nr. 201/2011) ist ab sofort in Kraft – u.a. ist die Schwelle für die Verwendung von Bargeld von 2.500 Euro auf 1.000 Euro herabgesetzt worden. D.h., dass ab sofort nur mehr Bargeldzahlungen bis zu 999,99 Euro durchgeführt werden dürfen. Alle Bewegungen ab […]